Fragensammlung | FAQ-Angebot zur Finanzierung der Medienscout-Ausbildung und -Arbeit

Die folgenden Informationen wurden zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung von:

Angela Stumpp-Marx (landesseitiges Schulbudget Sachsen)
LaSuB, Referat 34 | Servicestelle für besondere Bildungsangebote
Kontakt: lasub-servicestelle@lasub.smk.sachsen.de

Dr. Stephan Bloße & Jana Hildebrandt (Schwerpunkt: Ganztagsangebote)
LaSuB, Referat 34 | Servicestelle Ganztag
Kontakt: servicestelle-gta@lasub.smk.sachsen.de

A | Grundsätzliche Fragen

A 1 | Wofür können im Rahmen der Medienscout-Ausbildung und -Arbeit Kosten anfallen?

  • Honorare für schulexterne (medien-)pädagogische Fachkräfte
  • Technik und Materialien für die Ausbildung und Arbeit (z.B. Tablets, Broschüren, Materialkoffer …)
  • Werbung (z.B. Druckkosten für Flyer/Poster/Aufkleber u.Ä., Shirts mit Logo …)
  • Snacks für die Medienscout-Treffen und für Veranstaltungen, die Medienscouts für andere Kinder und Jugendliche ihrer Schulen organisieren
  • Ausstattung/Mobiliar eines Medienscout-Büros (sofern Ihre Schule über entsprechende räumliche Kapazitäten verfügt)
  • Teilnahmegebühren für Online- und Präsenz-Fortbildungsangebote
    Tipp: Die Teilnahme an der Fortbildungsreihe „Medienscouts ausbilden“ der Bildungsinitiative „Medienscouts in Sachsen“ ist für Lehrpersonen aus Sachsen kostenlos.
  • Reisen und Übernachtungen (z.B. im Rahmen von Wettbewerbsteilnahmen und schulexternen Fortbildungen)
  • projektbezogene teambildende Maßnahmen mit Fortbildungsintention (z.B. Kommunikations- und Konfliktlösungstraining)
  • projektbezogene teambildende Maßnahmen ohne Fortbildungsintention (z.B. Schuljahresabschlussveranstaltung für die Medienscouts, Ausflüge …)

Gut zu wissen: Wenn Sie sich für eine schulinterne Medienscout-Ausbildung entscheiden, bei der Sie auf die Expertise aus dem Kollegium zurückgreifen, kommen Sie in der Initiierungsphase eines Projektes auch ohne zusätzliche finanzielle Ressourcen aus. Betrachten Sie die Finanzierung daher nicht als allzu große Einstiegshürde.

A 2 | Welche potentiellen Finanzierungsquellen sollten Sie je nach Verwendungszweck im Blick behalten?

  • Eigenmittel der Schule
  • Schulförderverein oder Ehemaligenverein
  • staatliche Mittel zur Umsetzung von Ganztagsangeboten (GTA) (siehe dazu Abschnitt B)
  • landesseitiges Schulbudget Sachsen (siehe dazu Abschnitt C)
  • weitere Förderprogramme auf Landesebene*
  • Startchancen-Programm für teilnehmende Schulen
  • Förderprogramme auf Bundesebene*
  • private und wirtschaftsnahe Stiftungen* (siehe dazu Abschnitt D)
  • Geld- und Sachspenden von Krankenkassen, Bankinstituten, von über-/regionalen Betrieben und Energieanbietern usw. (z.B. Software-Lizenzen, Hardware, Ausstattung für ein Medienscout-Büro, sachgebundene Kostenübernahme etwa für Druck- und Fortbildungskosten)
  • Einnahmen durch schulexterne Workshop-Angebote (z.B. an benachbarten Grundschulen, an der Volkshochschule …)
  • Teilnahme an sächsischen und bundesweiten Wettbewerben in den Themenfeldern Medien(bildung), Demokratiebildung, Engagementförderung usw.* (siehe dazu Abschnitt D)

    * Über jeweils aktuelle Ausschreibungen informieren wir Sie im Newsletter der Bildungsinitiative „Medienscouts in Sachsen“!

Gut zu wissen: Einige Medienscout-Konzepte im Bundesgebiet setzen ergänzend zu den aufgeführten potentiellen Fördermitteln auf eine Kostenbeteiligung durch die Medienscouts. Falls Sie sich für diesen Weg entscheiden, empfehlen wir, den Eigenbetrag möglichst gering zu halten und diesen auf die anteilige Finanzierung teambildender Maßnahmen zu beschränken (z.B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten).

B | Fragen rund um die Finanzierung von Ganztagsangeboten

B 1 | Welche Kosten der Medienscout-Ausbildung und -Arbeit (vgl. Abschnitt A 1) lassen sich über Ganztagsangebote abrechnen?

Über GTA-Gelder lassen sich sowohl Honorare als auch bestimmte Sachkosten abrechnen.

Honorarkosten können abgerechnet werden für:

  • a) schulinterne und -externe Personen, die interessierte Kinder und Jugendliche im Rahmen eines GTA zu Medienscouts ausbilden
  • b) schulinterne und -externe Personen, die ein GTA für ausgebildete Medienscouts anleiten
  • c) schulexterne Personen, die für aktive oder zukünftige Medienscouts einmalig einen Vortrag oder Workshop im Rahmen eines GTA oder im Rahmen der Projektwoche anbieten (siehe dazu auch Abschnitt B 6)

Als Sachkosten können abgerechnet werden:

  • a) Teilnahmen an sächsischen und bundesweiten Veranstaltungen, die sich explizit an Medienscouts richten ⇒ abrechenbar sind Teilnahmegebühren sowie Fahrt- und Übernachtungskosten für (zukünftige) Medienscouts und die GTA-Leitung sowie für ggf. erforderliche Betreuungspersonen
  • b) technische Geräte (z.B. Laptops, Tablets, Podcast-Equipment, Kameras …), die Medienscouts im Rahmen eines GTA für die Durchführung benötigen
  • c) Kosten, die im Rahmen von Werbemaßnahmen des Medienscout-GTAs entstehen

Voraussetzung für die Abrechnung von Sachkosten: Die Schule muss ein Medienscout-GTA für eine sich regelmäßig treffende Medienscout-Gruppe anbieten (weitere Möglichkeiten: siehe Abschnitt B 6).

Gut zu wissen: Kosten (Honorare und Sachkosten) sind mit der GTA-Koordination und Schulleitung abzusprechen.

B 2 | Können nur pädagogische Fachkräfte oder auch nicht volljährige Schülerinnen und Schüler (z.B. erfahrene Medienscouts) GTA-Honorare erhalten, wenn sie die Medienscout-Ausbildung und -Arbeit im Rahmen eines Ganztagsangebotes anleiten?

Externe nicht pädagogische Fachkräfte können unter bestimmten Voraussetzungen in Absprache mit der GTA-Koordination und Schulleitung Angebote durchführen. Auch Jugendliche können ein Honorar erhalten. Wenn diese unter 18 Jahre alt sind, wird die Honorarvereinbarung mit den Erziehungsberechtigten abgeschlossen. Außerdem gilt, dass diese bei der Durchführung und Umsetzung eines Angebotes mit einer volljährigen GTA-Kraft zusammenarbeiten.

B 3 | Welche Kosten der Medienscout-Ausbildung und -Arbeit lassen sich über Ganztagsangebote nicht abrechnen?

  • die Ausbildung der Lehrkräfte, die später Medienscouts ausbilden und anleiten möchten
  • Ausstattungsgegenstände und Unterrichtsmaterialien für den regulären Unterricht
  • technische Endgeräte, Equipment und Materialien, die sich Ganztagsangeboten mit Medienscout-Bezug nicht zuordnen lassen

Gut zu wissen: Beschaffungen über 5.000,00 EUR inkl. MwSt. können nicht mit GTA-Mitteln finanziert werden. Bitte beachten Sie ggf. eigene Richtlinien für die Auftragsvergaben des Antragstellenden für GTA und die haushalterischen und vergaberechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen.

B 4 | Wann findet die Antragstellung zur Förderung von Ganztagsangeboten statt?

Der GTA-Antrag wird jährlich bis zum 28.02. eines Jahres für das kommende Schuljahr durch den Schulträger oder den Schulförderverein bei der Sächsischen Aufbaubank auf Basis einer Ganztagskonzeption in Absprache mit der GTA-Koordination und Schulleitung gestellt. 

Gut zu wissen für kooperierende schulexterne Fachkräfte: Bereits vor der Antragstellung können Sie mit Ihrem Vorschlag für ein GTA an die Schulen herantreten, damit dieses gemeinsam besprochen und bei Interesse rechtzeitig in die GTA-Konzeption/Planung für das neue Schuljahr eingeplant werden kann. Generell können Angebote jederzeit an die Schulen herangetragen werden. Die Schule entscheidet dann vor dem Hintergrund ihrer Planung und Konzeption und den verfügbaren Mitteln über Möglichkeiten der Umsetzung.

B 5 | Was ist darüber hinaus bei der Antragstellung zu beachten?

  • Die Ganztagskonzeption beinhaltet neben den Zielrichtungen und Schwerpunkten eine Liste an Angeboten und Projekten. Die Angebotsliste kann im Laufe des Schuljahres angepasst und ergänzt werden.
  • Gelder können für ein Medienscout-GTA nur genutzt werden, wenn dieses in die Angebotsliste aufgenommen wurde und Anschlüsse zu den Schwerpunkten hergestellt werden können.

Zur Broschüre „Ganz schnell beantwortet: FAQ Ganztagsangebote. Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung und Durchführung von GTA“:
https://www.schule.sachsen.de/download/2023_08_FAQ_GTA.pdf

Zur Broschüre „Hinweise. Erklärungen und Hilfen zur Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung“:
https://www.schule.sachsen.de/download/Hinweise_03_2021.pdf

Die Sächsische Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO) finden Sie hier:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17119-Saechsische-Ganztagsangebotsverordnung

B 6 | Können die geförderten GTA-Angebote auch zeitlich gebündelt stattfinden und abgerechnet werden (z.B. statt wöchentlicher 45-minütiger Treffen, die über ein Schuljahr verteilt stattfinden, wenige 180-minütige Treffen innerhalb von 2 Monaten)?

In der Regel ja. GTA finden ganzjährig, halbjährig i.d.R als Zeitstunden (a 60 Minuten), im Kurssystem (6 bis 10 Einheiten) oder aber an mindestens 4 verschiedenen Projektterminen (in Projektform) unterrichtsergänzend statt.

Gut zu wissen: Ein GTA-Angebot darf (selbstverständlich in Absprache mit allen Beteiligten und den Eltern) auch zeitlich über den Schultag hinausgehen. Eine Teilnahme an schulfreien Tagen bedarf der Einzelfallprüfung zum gegebenen Versicherungsschutz. Zugestimmt wird, wenn nachgewiesen werden kann, dass konkrete Hinderungstatbestände vorliegen, welche einer Durchführung innerhalb der regulären Schulzeit entgegenstehen (z. B. Netzwerktreffen an Wochenenden).

B 7 | Welche Möglichkeiten bestehen, wenn sich im Laufe eines Schuljahres die finanziellen Bedarfe ändern (z.B. durch die Notwendigkeit einer inhaltlichen Vertiefung im Rahmen eines GTA durch externe Fachpersonen)?

Änderungen und Ergänzungen werden bei der GTA-Koordination und den Antragstellenden der Schule angezeigt und in die Ganztagskonzeption aufgenommen. Sofern es noch vorhandene Ressourcen im GTA-Budget der Schule gibt, können dadurch auch nachträglich weitere GTA-Gelder eingesetzt werden.

B 8 | Dürfen ehemalige Medienscouts ihr Medienscout-Shirt behalten, wenn sie (z.B. aufgrund des Schulabschlusses) nicht mehr im Medienscout-GTA-tätig sind?

Generell gilt: GTA-Anschaffungen bleiben 5 Jahre im Besitz der Schule, danach müssen sie gegenüber der Sächsischen Aufbaubank (SAB) nicht mehr nachgewiesen werden. Für T-Shirts gilt dies aufgrund des Verschleißes nicht.

B 9 | Können zwei Schulen schulübergreifende eine Beantragung von GTA vornehmen?

Ja, das ist möglich. Erforderlich dafür ist eine Kooperationsvereinbarung der beteiligten Schulen, die regelt, wer sich mit welchem Anteil einbringt (z.B. Bereitstellung von Räumlichkeiten und finanziellen Mitteln). Unterschrieben wird die Vereinbarung jeweils von den Schulleitungen und GTA-Antragstellenden der beteiligten Schulen.

Gut zu wissen: Auch für den Versicherungsschutz ist die Kooperationsvereinbarung essentiell, denn sie sichert die jeweiligen Treffen als Schulveranstaltungen ab.

C | Fragen rund um das landesseitige Schulbudget Sachsen

C 1 | Welche Kosten der Medienscout-Ausbildung und -Arbeit (vgl. Abschnitt A 1) lassen sich über das landesseitige Schulbudget Sachsen abrechnen?

Über das zugewiesene landesseitige Schulbudget lassen sich folgende Kosten abrechnen, wenn diese inhaltlich-konzeptionell im Zusammenhang mit der (zukünftigen) Medienscout-Arbeit stehen:

  • Teilnahmegebühren für Online- und Präsenz-Fortbildungsangebote für Lehrpersonen
  • Honorare für die Durchführung von einmaligen oder mehrfach bzw. modular durchgeführten Angeboten (z.B. Vorträge, Workshops), die im Rahmen des Schulprogramms und/oder des Pädagogischen Konzepts im Kontext Medienbildung aufgeführt sind
    o für schulexterne beratende Fachkräfte
    o für schulexterne (medien-)pädagogische Fachkräfte
  • Kosten für Bereitstellung üblicher Getränke und ggf. kleinerer Snacks im Rahmen von schulinternen Veranstaltungen – sowohl für Besprechungen mit Externen als auch für länger andauernde Besprechungen ohne die Beteiligung Externer oder schulinterne Fortbildungen für Lehrkräfte in der Schule.
    Gut zu wissen: Als übliche Getränke werden Kaffee, Tee und Erfrischungsgetränke angesehen. Die Finanzierung von alkoholhaltigen Getränken ist ausgeschlossen. Als kleine Snacks sind ausschließlich Gebäck (Kekse) und Obst, jedoch keine belegten Brötchen, Kuchen, Obst- oder Gemüsespieße oder komplette Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- oder Abendessen) zu verstehen. Ausgaben können grundsätzlich nur für dienstliche Besprechungen in Dienstgebäuden geleistet werden.
  • Kosten für projektbezogene Fachliteratur
    Gut zu wissen: Es kann auch ein Zugang zu Online-Fortbildungsplattformen für Lehrkräfte über das landesseitige Schulbudget finanziert werden.
  • Kosten für Moderationsmaterial (z.B. „Moderationskoffer“) und Werbekosten (siehe A 1)
  • Kosten für projektbezogene/s technische Geräte und Mobilar
  • Fahrtkosten für Medienscouts zu eintägigen Veranstaltungen an externen Lernorten (z. B. Netzwerktreffen)
  • Raummieten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen außerhalb der Schule

C 2 | Welche Kosten der Medienscout-Ausbildung und -Arbeit (s.o.) lassen sich über das landesseitige Schulbudget Sachsen nicht abrechnen?

  • Reisekosten für mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtungen (siehe dazu auch Abschnitt C 1)
  • Reisekosten für kulturelle Unterhaltungsveranstaltungen ohne Projektbezug
  • Kosten für Speisen wie belegte Brötchen, Kuchen, Obst- oder Gemüsespieße oder komplette Mahlzeiten (siehe dazu auch Abschnitt C 1)

C 3 | Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?

Alle Informationen finden Sie im Schulportal im Menüpunkt "Schulbudget". Beachten Sie vor allem den Leitfaden zur Nutzung des landesseitigen Schulbudgets sowie die FAQ.

D | Weitere mögliche Förderquellen

D1 | Welche sächsischen und bundesweiten Wettbewerbe können für Medienscout-Teams spannend sein?

Hier eine kleine Auswahl*:

  • Medienpädagogischer Preis der Sächsischen Landesmedienanstalt und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Auszeichnung von Medienprojekten und Medienbildungsangebote in Sachsen
  • VISIONALE – Medienwettbewerb für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre aus Sachsen
  • film ab! – Sächsisches Filmfestival für Kinder und Jugendliche
  • Erklärvideo-Wettbewerb der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 21 Jahren
  • SäLa-BNE – Förderung von Kleinprojekten zur Umsetzung der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Deutscher Multimediapreis mb 21 – bundesweiter Wettbewerb, der die digitalen Arbeiten und Projekte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Dieter Baacke Preis – bundesweite Auszeichnung medienpädagogischer Projekte durch die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) und das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
  • Schülerwettbewerb zur politischen Bildung der Bundeszentrale für politische Bildung

* Über aktuelle Ausschreibungen dieser und vieler weiterer Wettbewerbe informieren wir regelmäßig im Newsletter der Bildungsinitiative „Medienscouts in Sachsen“!

D2 | Welche Stiftungsförderungen können für Medienscout-Teams spannend sein?

Hier eine kleine Auswahl*:

  • Förderfonds Medienkompetenz – Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung gemeinsam mit der Anke und Dr. Uwe Schäkel Stiftung
  • Stiftung Erlebnis Kunst – unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien
  • Stiftung Kinderförderung von Playmobil – fördert Initiativen in den Bereichen Bewegung und Aktivität, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, sowie Schutz von Kindern in der modernen Welt
  • VDI-Joachim-Herz-Technikfonds – Förderung von Technik-Projekten im oder außerhalb des Unterrichts
  • PwC-Stiftung – Förderung bundesweiter Projekte der ästhetischen Kulturbildung, im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie neuer Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche
  • Amadeu Antonio Stiftung – Förderung von Projekten, die für Demokratie und Menschenwürde einstehen (besonders dort, wo sie durch Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus unter Druck geraten)
  • Doris Wuppermann Stiftung – unterstützt politisches Engagement junger Menschen

* Über aktuelle Ausschreibungen dieser und vieler weiterer Wettbewerbe informieren wir regelmäßig im Newsletter der Bildungsinitiative „Medienscouts in Sachsen“!

Stand 16.10.2025